Über uns
Die TransForMe SHG entstand 2008 als Selbsthilfegruppe für transidente Menschen.Ihr Ziel war und ist es, den Betroffenen, deren Angehörigen und Freunden, eine Anlaufstelle anzubieten, wo diese über ihre geschlechtsidentitäts-Probleme sprechen können.
Durch die Selbsthilfearbeit haben die Gruppenleiterinnen festgestellt, dass neben diesen geschlechtidentischen Problemen, Transidente ähnliche Schwierigkeiten haben, wie schwule und lesbische Menschen.
Auch haben sich durch diese Arbeit viele nette Kontakte zu Transvestiten ergeben, die ebenfalls gerne eine Anlaufstelle suchen, wo sich sich mit Gleichgesinnten treffen können.
So haben wir zum Beginn des Jahres 2012 die Erweiterung der Gruppe zu einer Lebens- und Selbsthilfegruppe für Lesben/ Schwule/ Bisexuelle/ Transvestiten/ Intersexuelle/Transidente und deren Angehörige/Freunde beschlossen.
Wie jede andere Selbsthilfegruppe, sind auch wir auf die aktive Mitarbeit angewiesen, sowohl von den Betroffenen, deren Angehörigen, aber auch Freunden, Bekannten, Verwandten, aber auch von Psychotherapeuten und der Politik angewiesen, sodass wir als Gemeinschaft auftreten und nicht als einzelne Individuen, die es alleine nicht schaffen können, ihre Rechte einzufordern.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr uns zu einzelnen Unterseiten Tips und Hinweise geben könnt, um die Seite weiter mit Leben zu füllen (Siehe z.B. den Ratgeber).
Verein
Die SHG TransForMe hat sich als nicht eingetragener Verein gegründet, mit dem langfristigen Ziel, den Verein auch einzutragen.Sowohl homo- und bisexuelle Frauen und Männer als auch Transidente und Intersexuelle erleben in ihrem sozialen Umfeld viele Gemeinsamkeiten: Wir alle gehören einer Minderheit an und stoßen in der Öffentlichkeit auf Intoleranz und Diskriminierung.
Ob homo- bi- oder Transsexuelle, viele Betroffene leben lange Zeit ein Versteckspiel, das viel Kraft kostet und auch häufig suizidale Gedanken aufkommen läßt. Viele flüchten in der Selbstfindungsphase in ganz "normale" Beziehungen und in eine Selbstlüge.
Andere Menschen reduzieren die Betroffenen häufig nur auf den sexuellen Aspekt ihrer Persönlichkeit.
Im Rahmen unsere regelmäßigen Stammtisch- Abende (jeden 2. und 4. Freitag/Monat) können wir uns ohne Berührungsängste in unseren privaten Räumlichkeiten zu einem geselligen Abend treffen. Ein getrennter Raum für Selbsthilfegespräche steht zur Verfügung.
Wie jede andere Selbsthilfegruppe oder jeder andere Verein, sind auch wir auf die aktive Mitarbeit angewiesen, sowohl von den Betroffenen, deren Angehörigen, aber auch Freunden, Bekannten, Verwandten, aber auch von Psychotherapeuten und der Politik angewiesen, sodass wir als Gemeinschaft auftreten und nicht als einzelne Individuen, die es alleine nicht schaffen können, ihre Rechte einzufordern.
Ziele
Die SHG TransForMe n.e.V. ist Mitglied bei WeKiss.
Die Treffen
Wir bieten auch die Möglichkeit für einen schwulen und lesben- Stammtisch.
Schlagt uns hier bitte einfach vor, wie es Euch am liebsten ist.
Diese Treffen sind nicht sexuell orientiert !
Teilnehmer, die nur deswegen hinkommen wollen, können sich den Besuch sparen.
Satzung
§ 1.1. Name des Vereins |
Der Verein führt den Namen SHG TransForMe. Er soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werde trägt dann den Zusatz n.e.V. Der Sitz des Vereins ist Bonefeld. |
§ 1.2. Ziele und Zweck des Vereins |
Der Verein TransForMe will sich nicht auf die Arbeit als "Reparaturbetrieb" für die Beschädigungen beschränken, die die herrschenden Strukturen den Menschen zufügen. Über die Beratungs- und Selbsthilfearbeit hinaus will der TransForMe die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Schwule, Lesben und Transidente ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können - frei von rechtlichen und anderen Benachteiligungen, frei von Anpassungsdruck an heterosexuelle Normen, frei von Anfeindungen und Diskriminierungen.
==> Pressearbeit, um schwule, lesbische und transidente Belange in möglichst breiten Kreisen der Bevölkerung publik zu machen..
==> Politische Öffentlichkeitsarbeit durch Aktionen, Demonstrationen, Plakatkampagnen ==> Kommunikation mit Parteien, Behörden, Verbänden, Kirchen ==> Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ==> Politische Bildung, auch an Schulen ==> Kulturarbeit ==> Informationsarbeit durch Veranstaltungen, Publikationen und über das Internet, um zu einer vertieften Beschäftigung mit schwulen, lesbischen und transidenten Themen einzuladen und um für Akzeptanz zu werben. |
§ 2.1. Voraussetzungen für den Vereins-Eintritt, -Austritt sowie eventuelle Ausschlüsse |
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. |
§ 2.2. Beendigung der Mitgliedschaft |
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. |
§ 2.3. Vereinsausschluss |
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. |
§ 3. Höhe und Verwendung von Mitgliedsbeiträgen |
a. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages liegt zur Zeit bei 6,00€/Jahr und wird mit dem Vereinsbeitritt fällig. b. Die Mittel des Vereins werden nur für den Internetauftritt der SHG TransForMe und der Liberty-Lounge verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. c. Überschüsse werden um Ende des Kalenderjahres an Kirstin's Weg e.V. gespendet. |
§ 4. Aufgabenverteilung, Beschlussfassung und Vertretungsberechtigung |
Der Verein wird vertreten durch die Vorsitzende Tamara Heckel und die stellvertr. Vorsitzende Francine Blüm. Finanzvorstand: Tamara Heckel. |
§ 5. Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens |
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Kirstin's Weg e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. |
§ 6. Sonstige Bestimmungen |
Diese Satzung behält solange ihre Gültigkeit, bis sie durch eine Gründungsversammlung abgelöst wird, in der die SHG TransForMe n.e.V. in einen e.V. übergeht. |